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Was ein leerstehendes Haus kostet, wenn nichts passiert

Viele Erben lassen ein Haus zunächst stehen, weil keine Entscheidung ansteht und keine Miete fehlt. Der Leerstand ist aber nicht kostenlos – er ist nur unsichtbar teuer.

Die laufenden Kosten

Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben für Straßenreinigung und Entwässerung, Schornsteinfeger, Grundgebühren für Strom und Wasser sowie eine Mindestbeheizung im Winter laufen unabhängig davon weiter, ob jemand im Haus wohnt. Bei einer Eigentumswohnung kommt das Hausgeld hinzu, das den größten Posten ausmachen kann.

Der Versicherungsschutz, der unbemerkt entfällt

Das ist das Risiko, das am häufigsten übersehen wird. Viele Gebäudeversicherungen schränken den Schutz bei längerem Leerstand ein oder lassen ihn entfallen, weil sich die Gefahrenlage ändert. Wer den Leerstand nicht anzeigt, steht im Schadensfall unter Umständen ohne Deckung da – bei einem Wasser- oder Brandschaden geht es dann um den Gebäudewert. Melden Sie Leerstand daher immer schriftlich Ihrem Versicherer.

Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen

Als Eigentümer haften Sie dafür, dass von der Immobilie keine Gefahr ausgeht. Lockere Dachziegel, ein umstürzender Baum, vereiste Gehwege oder eine defekte Treppe können persönliche Haftung auslösen – auch dann, wenn Sie zweihundert Kilometer entfernt wohnen und das Haus seit Monaten nicht gesehen haben.

Der Wertverfall

Ein unbeheiztes, unbelüftetes Haus verliert schneller an Substanz, als die meisten erwarten. Feuchtigkeit und Schimmel, Frostschäden an Leitungen, Marder und Nager im Dachstuhl, undichte Stellen, die niemand bemerkt: Nach zwei bis drei Jahren Stillstand ist aus einem sanierungsbedürftigen Haus oft ein Fall für die Entkernung geworden.

Häufige Fragen

Muss ich den Leerstand der Versicherung melden?

Ja. Leerstand gilt als Gefahrerhöhung und ist anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Wie warm muss ein leerstehendes Haus im Winter sein?

Üblich sind mindestens etwa acht bis zehn Grad, um Frostschäden an Leitungen zu vermeiden. Viele Versicherungsbedingungen verlangen zusätzlich regelmäßige Kontrollgänge während der Heizperiode.

Kann ich das Haus einfach verfallen lassen?

Rechtlich nicht ohne Weiteres. Kommunen können bei Gefahr im Verzug Maßnahmen anordnen und die Kosten dem Eigentümer auferlegen. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

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