Haus geerbt – was Sie zuerst tun sollten
Eine geerbte Immobilie kommt selten gelegen. Zwischen Trauer, Behördenpost und offenen Fragen fällt es schwer zu sortieren, was zuerst zu tun ist. Diese Übersicht ordnet die ersten Wochen.
Die Frist, die zuerst läuft
Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Diese Frist ist kurz und lässt sich nicht verlängern. Solange Sie unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie diese Wochen nutzen, um sich einen Überblick über Schulden, Grundschulden und laufende Verpflichtungen zu verschaffen. Wer annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Schulden.
Das Objekt sichern
Verschaffen Sie sich Zugang und sorgen Sie dafür, dass niemand sonst welchen hat. Prüfen Sie, ob Wasser, Strom und Heizung funktionieren – eine abgestellte Heizung führt im Winter zu Frostschäden, die schnell teurer sind als die Heizkosten. Melden Sie den Erbfall Ihrer Gebäudeversicherung, und fragen Sie ausdrücklich nach, wie lange der Schutz bei Leerstand bestehen bleibt.
Unterlagen suchen, bevor geräumt wird
Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Versicherungspolicen, Handwerkerrechnungen, Energieausweis, Kontoauszüge und Testament liegen fast immer im Haus. Diese Papiere brauchen Sie später für Nachlassgericht, Finanzamt oder Verkauf. Suchen Sie sie heraus, bevor irgendjemand mit dem Räumen beginnt.
Erst dann über räumen oder verkaufen entscheiden
Viele beginnen sofort zu räumen, weil es das Einzige ist, das sich handhabbar anfühlt. Das kann ein Fehler sein: Wenn Sie ohnehin verkaufen und der Käufer die Räumung übernimmt, haben Sie umsonst gezahlt. Klären Sie zuerst, ob die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft werden soll.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und eigener Erbenstellung. Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.
Brauche ich einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchamt und Banken das häufig anstelle eines Erbscheins. Der Erbschein kostet abhängig vom Nachlasswert und lohnt sich nicht in jedem Fall.
Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner 500.000 Euro, Geschwister und Nichten oder Neffen nur 20.000 Euro. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten zusätzliche Sonderregeln.