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Nordrhein-Westfalen · Rheinland · Ruhrgebiet

Winterdienst

Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht und dokumentieren jeden Einsatz. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis, falls jemand stürzt.

Dokumentierte Einsätze

Als Eigentümer oder Verwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Kommt es zu einem Sturz, müssen Sie nachweisen, dass geräumt und gestreut wurde. Wir halten Datum, Uhrzeit und eingesetztes Mittel fest und übergeben die Aufstellung am Saisonende.

Verträge vor der Saison

Kapazitäten sind begrenzt und die Nachfrage steigt schlagartig mit dem ersten Frost. Wer im Spätsommer abschließt, bekommt verlässlich einen Platz in der Tourenplanung.

Weitere Leistungen

Häufige Fragen

Wann wird geräumt?

In der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, entsprechend der örtlichen Satzung. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach.

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Mit der schriftlichen Übertragung der Räum- und Streupflicht geht die Verantwortung für die Durchführung auf uns über. Als Eigentümer bleibt Ihnen eine Kontrollpflicht. Wir sind entsprechend versichert.

Salz oder Splitt?

Das richtet sich nach der Satzung Ihrer Kommune. In vielen Städten ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt, dort verwenden wir abstumpfende Mittel wie Splitt.

Kostenlose Besichtigung vereinbaren

Wir schauen uns das Objekt an und machen Ihnen anschließend ein faires Angebot. Unverbindlich und ohne Kosten.

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